Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hundeausbildung Sassenberg
Stand: 16.12.2019

    • §1 Schutzimpfungen und Krankheiten

Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen: altersgemäßen) Impfschutz verfügen.

    • §2 Haftung

Der Hundehalter/Begleiter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.

    • §3 Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Gebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande. Mit der Anmeldung werden unsere AGB’s und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.
Im Falle einer Unzufriedenheit über den Trainingserfolg seitens des Kunden erfolgt keine Rückerstattung der Kosten.

    • §4 Bezahlung

4.1 Die Gebühr des Ausbildungsvertrages sind vor Beginn der ersten Trainingsstunde vollständig zu begleichen.

4.2 Bei einem Jahresausbildungsvertrag ist eine Ratenzahlung möglich. Sollten die Raten nicht fristgerecht gezahlt werden, ist der Gesamtbetrag sofort zu entrichten.

4.3 Alle Preise sind Endpreise und werden mit Umsatzsteuer ausgewiesen.

    • §5  Laufzeit

Jahresverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Zehnerkarten haben eine maximale Gültigkeit von 10 Wochen, übrige Stunden verfallen.

Für alle Vertragsarten ist das Datum vom Ausbildungsvertrag maßgebend.

    • §6 Rücktritt durch den Teilnehmer

Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Einzelunterrichts muss mindestens 48 Stunden vorher durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet.

    • §7 Rücktritt durch den Organisator

Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer Vertrags- oder Tierschutzwirdrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.

    • §8  Abmeldepflicht

Um ein effektives Training gewährleisten zu können, sind stabile Gruppen nötig, die im Vorfeld von Rudi Hoppe nach mehreren Kriterien zusammengestellt werden.
Um häufigen Trainingsausfall auf Grund zu geringer Teilnehmer vorzubeugen, verpflichtet sich jeder Gruppenteilnehmer, sich bei eigener Verhinderung unverzüglich bei Rudi Hoppe unter 0176-70064435 abzumelden, spätestens eine Stunde vor Trainingsbeginn!
Bei dreimaligem Nichterscheinen behält sich Rudi Hoppe vor, den jeweiligen Gruppenteilnehmer aus der Gruppe zu entfernen. Ein Anspruch auf eine andere Gruppe besteht nicht.

    • §9  Ausstattung

Zum Training sind Leinen/Halsband oder Geschirr sowie „Leckerlies“ mitzubringen. In den kalten Jahreszeiten, je nach Alter und Rasse, ist eine entsprechende Bekleidung für den Hund erforderlich.

    • §10 Copyright

Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung vom Organisator vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

    • §11 Bild- und Tonmaterial

Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden.

Der Organisator kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt wurden, können vom Organisator zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden.

    • §12 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    • §13 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

    • §14 Vorbehalt

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

    • §15 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Warendorf